Bei dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) handelt es sich um ein Instrument der Bundesförderung für Wohngebäude. Mit dem iSFP wird Gebäudeeigentümern ein standardisiertes Werkzeug an die Hand gegeben, um eine Effizienzsteigerung des Gebäudes im energetischen Bereich zu erreichen.
Offizieller Sanierungsfahrplan
direkt von zertifizierten Energieberater:innen.
Derartige Sanierungsmaßnahmen werden häufig durch weitere Überlegungen zu einem barrierefreien Umbau oder dem Ausbau von Wohnflächen mitbeeinflusst. Diese allgemeinen Bau- und Sanierungsüberlegungen sind nicht Teil des geförderten iSFP. Beide Maßnahmen teilen aber in der Regel die gleiche Datengrundlage.
Der iSFP besteht aus zwei Dokumenten, die dem Gebäudeeigentümer übergeben werden: Dem Dokument „mein Sanierungsfahrplan“ und dem Dokument „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“. Beide Dokumente folgen einem standardisierten Inhalt. Individuelle Sanierungsfahrpläne sollen zukünftig dazu dienen, eine Beurteilungsgrundlage für die Finanzierung und Sanierungsdurchführung zu schaffen.
Aufgrund der ermittelten Kostengrundlage und der zu erwartenden Ersparnisse sollen Finanzinstitute zukünftig Finanzierungsmittel bereitstellen, die im Zusammenhang mit weiteren Fördermitteln eine Rückführung des Kredites allein durch die Ersparnisse ermöglichen (pay-as-you-save-Systeme).

Die Erstellung von individuellen Sanierungsfahrplänen bietet zahlreiche Vorteile. Zunächst einmal erhält man mit dem Sanierungsfahrplan die Möglichkeit alle Kenndaten des Gebäudes zu erfassen und diese Daten zukünftig zu nutzen. Man erhält ferner eine Entscheidungsgrundlage für die Sanierung der energetischen Defizite des Gebäudes.
Die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplanes selbst wird gefördert, sofern ein entsprechender Förderantrag durch einen zertifizierten Berater gestellt worden ist. Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan erhöhen sich die förderfähigen Ausgaben von 30.000,00 € auf 60.000,00 € pro BEG Einzelmaßnahme. Ferner werden 5 % zusätzliche Förderung zur Sanierung gewährt, sodass statt 15 % Maximalförderung 20 % auf Einzelmaßnahmen realisiert werden können.
Das Sanierungskonzept kann über 15 Jahren stufenweise realisiert werden.